Lizenzbestimmungen

roomEasy
Günther Fischer
Oberhofweg 14
78333 Stockach
Steuernummer: 18341 / 10007

 
Software-Lizenzbestimmungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen

A   Vorbemerkung

Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfältig durch, bevor Sie die Software Herunterladen oder vom USB-Stick installieren und/oder benutzen.

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Der Lizenzgeber besitzt die Rechte, welche die Weitergabe und Nutzung durch weitere Personen und Einrichtungen (Dritte) erlauben. Die Software wird nicht verkauft, sondern über eine Lizenz weitergegeben. Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb von roomEasy nur das Eigentum an dem körperlichen Datenträger (USB-Stick) und der Verpackung sowie den auf USB-Stick mitgelieferten Dateien, insbesondere der Hilfedatei.

Durch die Lieferung oder den Download der Software (unabhängig vom Speichermedium) wird dem Erwerber das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software "roomEasy" eingeräumt. Die Nutzung ist auf die folgenden Nutzungsrechte beschränkt. Beim Verkäufer verbleiben alle nicht aufgeführen Schutz- und Urheberrechte.

B   Nutzungsrechte (Umfang)

Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Benutzung einer Kopie der Software auf einem Einzelcomputer unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder Zeit nur auf einem einzigen Computer verwendet wird. Wird roomEasy auf einem Server installiert, dann muss für jeden Client PC  oder jedes Endgerät, welches Zugriff auf den Server hat und roomEasy verwendet, eine gültige Lizenz erworben werden. Das gilt für den Zugriff auf den Server aus dem lokalen Netzwerk oder per Remote von außerhalb. Der Preis entspricht dem der Einzelplatz-Version. Die Benutzung der Software bedeutet, dass die Software entweder in einem temporären Speicher eines Computers oder auf einem anderen geeigneten Speicher (z. B. Festplatte, USB-Stick) geladen ist. Zu Sicherungszwecken ist der Lizenznehmer berechtigt, von roomEasy eine Kopie anzufertigen, wenn diese dem üblichen Gebrauch entspricht.

C   Lizenz

  1. Zur Software gehörendes Schriftmaterial ist ebenfalls urheberrechtlich geschützt.
  2. Eine Übertragung zur Benutzung von roomEasy kann nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Lizenzgeber erfolgen.
  3. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers darf roomEasy nicht an Dritte übergeben oder zugänglich gemacht werden.
  4. Die Benutzung der Software auf mehreren Computern ohne entsprechende Lizenzen wird zivil und strafrechtlich verfolgt.
  5. Die Software darf in keiner Weise verändert werden.
  6. Wichtig: roomEasy darf nicht durch den Lizenznehmer vermietet oder über einen Leasingvertrag an andere weitergegeben werden.

D   Vertrags-/Lizenzverletzung und Kündigungsrecht

Verstößt der Lizenznehmer gegen eine Vorschrift dieses Vertrages so ist der Lizenzgeber zur sofortigen Kündigung berechtigt. Außerdem haftet der Lizenznehmer für alle Schäden die durch eine Vertragsverletzung dem Lizenzgeber entstehen.

E   Aktualisierungen/Veränderungen

Der Lizenzgeber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software (Updates) zu erstellen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Aktualisierungen können gebührenpflichtig sein, d.h. der Lizenzgeber kann angemessene Gebühren verlangen.

F   Haftung/Gewährleistung

  1. Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Erwerbs und garantiert, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung (siehe Hilfedatei im PDF-Format) entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre wenn der Lizenznehmer ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches ist.
  2. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass Software nicht fehlerfrei zu programmieren ist. Das bedeutet, dass roomEasy fehlerhaften Code enthalten kann, der sich auf die Nutzung auswirken kann, wofür jedoch der Lizenzgeber nicht haftet.
  3. Treten Fehler oder Mängel auf, sind diese schriftlichen so genau wie möglich zu beschreiben, damit eine Überprüfung möglich ist und z.B. ein Bedienungsfehler ausgeschlossen werden kann.
  4. Erweist sich der Fehler als berechtigt, muss der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung eingeräumt werden. Art und Umfang der Nachbesserung hängt von der technischen Realisierung und einem zumutbaren Kostenaufwand ab. Der Lizenzgeber ist bei unzumutbarem Kostenaufwand berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann.
  5. Die Nachbesserung der Software kann durch mehrere Updates erfolgen. Kann eine Abhilfe nicht erzielt werden, hat der Lizenznehmer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Kaufpreisminderung zu verlangen. Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen dem Lizenzgeber für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel zwei Versuch
  6. Wurde der Lizenzgeber vom Lizenznehmer in Gewährleistung genommen, ohne dass ein Fehler oder Mangel bestanden hat, kann der Lizenzgeber den Lizenznehmer zur Begleichung des ihm entstandenen Schadens verpflichten.
  7. Dass roomEasy mit der Software des Lizenznehmers zusammenarbeitet kann nicht garantiert werden. Eine Gewährleistung hierfür ist vom Lizenzgeber nicht zu übernehmen, d.h. ist ausgeschlossen.
  8. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber nur für den Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung von roomEasy bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgebern nur für Schäden die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen der Funktionalität, für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.  Wird der Lizenzgeber in Haftung oder Gewährleistung genommen, so trägt der Lizenznehmer eine Mitschuld wenn er nicht die dem aktuellen Stand entsprechenden Sicherungsmaßnahmen getroffen hat (Vierenschutz, Sicherung der Daten usw.).

G   Widerrufsrecht

Gemäß § 355 BGB haben private Käufer in ein zwei wöcheniges Widerrufsrecht. Wurde die USB-Stickversione erworben und die roomEasy entsiegelt, dann ist das Widerrufsrecht nach § 312d, Absatz 4, Punkt 2 BGB erloschen.

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